Die IMMO HIMBERG schließt für Sie die gesetzlich notwendig – und wenn erwünscht weitergehende - Gebäudeversicherung ab, welche ausreichenden Schutz für die Risiken Feuer, Elementarschäden, Haftplicht und Leistungswasserschäden bietet. Im Rahmen dieser Versicherung sind aber ihr privater Hausrat und die Möblierung Ihrer Wohnung nicht versichert. Diese Sachen sollten im Rahmen einer Haushaltsversicherung abgedeckt werden.

Über die genauen, teils sehr komplizierten, Versicherungsbedingungen beraten wir Sie gerne. Da wir mit allen Versicherungsanstalten kooperieren, können wir Ihnen den besten, umfassendsten, aber auch günstigsten Versicherungsschutz gewähren.

Als Hausverwalter verwalten wir die Versicherungsverträge, tragen für eine laufende Wertanpassung und ausreichende Deckung Sorge und wickeln etwaige Schadensfälle ab.


Feuerversicherung:
Wir versichern die von uns verwalteten Liegenschaften grundsätzlich zum Neuerrichtungswert gegen Feuer. Versichert sind Sie hier für die Fälle Brand, Blitz, Schaden durch Explosion und Flugzeugabsturz inklusive sämtlicher anfallender Nebenkosten wie z. B. Aufräumungskosten, Abbruchkosten, Lösch- und Deponiekosten. Sache der Haushaltsversicherung ist jedoch der Ersatz von Schäden an in Ihrer Wohnung zusätzlich eingebauten Gegenständen, z. B. Holzvertäfelungen, Zierteppiche, Möbel, etc.


Haftpflicht für Haus- und Grundbesitz:
Da es durchaus ein Risiko darstellen kann, dass auf ihrem Grundstück bzw. durch den Bestand von Gebäuden Personen geschädigt, getötet oder Sachen beschädigt werden (z. B. durch herabfallende Mauer- oder Dachteile, durch eine unsachgemäß geräumte Einfahrt, etc.) ist in Ihrem Versicherungsschutz auch eine Haftpflichtversicherung inkludiert.


Leitungswasserversicherung:
Diese Versicherung deckt Schäden bei Rohrbruch, Verstopfungs-, Dichtungs- und Korrosionsschäden. Darin sind sämtliche in der Wand befindlichen Zu- und Ableitungen versichert.


Schadensmeldungen:
Sollte ein Schadensfall eingetreten sein so informieren Sie uns bitte unverzüglich. Wir werden dann den Schaden für Sie umgehend mit der Versicherung abklären und die sämtliche notwendigen Maßnahmen treffen, damit Sie so rasch wie möglich den eingetretenen Schaden vergütet erhalten.